Planung für Eltern / Elternvorsorge / Familien Vorsorge

Zukunftsplanung mit Kind

Zukunftsplanung mit Kind

Zukunftsplanung mit Kind bietet eine Übersicht zu den verschiedenen Vorsorgeterminen in der Schwangerschaft. Zudem wird in diesem Beitrag aufgezeigt, was wichtig ist bei der Hebammen- und Kinderarztsuche.

Zukunftsplanung mit Kind – was bedeutet das genau?

In diesem diesen Beitrag wollen wir auf die wichtigen Vorsorgeelemente für eine sichere Zukunftsplanung für eure Kinder aufmerksam machen.

Zukunftsplanung mit Kind zeigt nicht nur die Vorsorgeuntersuchung der Mutter, die Kinderarztsuche und Kindergartenplanung auf, sondern auch mögliche Leistungen des Jobcenters während und nach der Schwangerschaft.

Vorsorge in der Schwangerschaft

Schwangerschaft verkünden

  • die Schwangerschaft dem Arbeitgeber mitteilen (meistens ab der 12. Schwangerschaftswoche)
  • Je nach Beruf, die Schwangerschaft so früh wie möglich mitteilen
  • ggfs. wird ein Beschäftigungsverbot vom Frauenarzt-/Frauenärztin oder dem Arbeitgeber ausgesprochen
  • mögliche Kürzungen der Arbeitszeit (Entscheidet der Arzt bei Beschwerden in der Schwangerschaft)

Elternzeit

  • wird dem Arbeitgeber schriftlich mitgeteilt (voraussichtlicher Beginn und Ende – Datum errechneter Geburtstermin – Dauer Elternzeit 1-3 Jahre)
  • mindestens 7 Wochen vor Beginn der Elternzeit, muss die Meldung beim Arbeitgeber vorliegen

Mutterschaftsgeld

  • Zum Mutterschaftsgeld finden Sie im folgenden Artikel Gesetzliche Vorsorge alle aktuellen Informationen und die gesetzlichen Regelungen.

Mögliche Leistungen vom Jobcenter

  • gilt nur bei geringem Einkommen / Beziehen von Bürgergeld!
  • Schwangerschaftsbekleidung
  • Baby Erstausstattung
  • Hochstuhl, Kinderwagen, Kinderbett

Vorsorgeuntersuchungen

i.d.R. finden die Vorsorgeuntersuchungen alle vier Wochen statt. Ab der 32. Woche wird die Vorsorge alle zwei Wochen stattfinden. Nach überschreiten des errechneten Geburtstermins wird alle zwei Tage die Kontrolluntersuchung durchgeführt.

Es gibt drei vorgesehene Ultraschalluntersuchungen, diese geben Auskunft über:

  • genaue Alter des ungeborenen Kindes (=Dauer der Schwangerschaft u. voraussichtiger Geburtstermin)
  • Sitz des Embryos in der Gebärmutter
  • Herzaktivität des Embryos
  • Erkennung von Ein- oder Mehrlingsschwangerschaft
  • Fruchtwassermenge
  • Lage der Plazenta (Vorder-/Rückwandplazenta)
  • Größe u. Gewicht des Embryos – SSL: Scheitel-Steiß-Länge
  • Erkennung Unregelmäßigkeiten (z.B. Fehlbildung / Komplikationen,..)

weitere Untersuchungen

  • Blutdruckmessung
  • Blut- u. Urinwerte
  • Körpergewicht (Zunahme)
  • Zuckertest (Feststellung Schwangerschaftsdiabetes)
  • Ausstellung u. Eintragungen in den Mutterpass
  • Besprechung Vorstellung im Kreißsaal (ab der 35. SSW)
  • Besprechung Geburt (ggfs. Kaiserschnitt, äußere Drehung des Kindes,…

Zahnarzt

Da schwangere Frauen häufiger unter Erkrankungen wie Karies, Zahnfleischentzündungen und Parodontitis leiden und anfällig hierfür sind, ist es ratsam, mindestens einen Zahnarzt Besuch in der Schwangerschaft wahrzunehmen.

Hebammensuche

Ab der 7./ 8. Schwangerschaftswoche wird empfohlen, sich eine passende Hebamme zu suchen. Da es immer weniger Hebammen gibt, ist es wichtig, sich frühzeitig darum zu kümmern. Es gibt angestellte und freiberufliche Hebammen. Die angestellten, sind z.B. in einer Klinik und helfen bei der Vorbereitung auf die Geburt (Wehen Förderung), auf Geburtsstation oder auf der Wochenbettstation. Die freiberufliche Hebamme fährt zu den Frauen nach Hause und bietet verschiedene Kurse und Leistungen an.

Eine Hebamme kümmert sich von Beginn der Schwangerschaft, bis zum Ende der Stillzeit, sowie bei einer Fehlgeburt um die Frau und deren Familie.

Aufgaben einer Hebamme

  • steht bei Fragen rund um die Schwangerschaft, Geburt und Stillzeit zur Verfügung
  • kontrolliert regelmäßig die Angaben vom Mutterpass und die Herztöne des Kindes
  • hilft mit verschiedenen Möglichkeiten bei Beschwerden für Abhilfe (z.B. mit Tape, Akupunktur, Wundpflegeberatung, etc.)
  • bietet Geburtsvorbereitungskurse
  • bietet Rückbildungskurse / Übungen für Zuhause
  • Geburtshilfe
  • steht auch bei Fehlgeburten zur Verfügung, für Fragen und Vorgehensweisen

Geburtsvorbereitung

  • Entspannungs- u. Atmungstechniken
  • Schwangerschaftsgymnastik
  • der Partner wird mit einbezogen
  • Wahl des Entbindungsortes (z.B. Krankenhaus, Zuhause, Geburtshaus)
  • Dammmassage (ab der 36. SSW)
  • Akupunktur zur Geburtsvorbereitung
  • Wehen anregen
  • Sitzbäder
  • Einnahmen von Leinsamen, verschiedener Teesorten (ab der 37.SSW)
  • Vorbereitung auf das Stillen
  • Vorbereitung Wochenbett

Rückbildung

Ziel der Rückbildung ist es, dass Beckenboden, Bauch- u. Rückenmuskulatur wieder trainiert werden und somit eine langfristige Inkontinenz verhindern.

  • Die Rückbildung kann von Zuhause aus oder im Rückbildungskurs stattfinden
  • der beste Zeitraum zum Starten ist 6-12 Wochen nach der Geburt (davor bildet sich die Gebärmutter zurück)
  • nach einem Kaiserschnitt kann es etwas länger dauern mit der Rückbildung, der passende Zeitpunkt für den Beginn, wird mit der Hebamme besprochen
  • ein Rückbildungskurs dauert in der Regel 2 Monate
  • Rückbildungskurse werden von Hebammen und Krankenkassen angeboten
  • Rückbildungsübungen gibt es auch im Internet zu finden

Kinderarzt

Ein guter Zeitpunkt für die Suche eines geeigneten Kinder- und Jungendarztes ist zwischen der 28. – 40 Schwangerschaftswoche.

Was sollte beachtet werden bei der Auswahl des Kinderarztes?

  • die Nähe zum Kinderarzt (am besten zu Fuß oder mit den öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen)
  • Verfügbarkeit / längere Wartezeiten können anfallen
  • im Freundes- / Bekanntenkreis nach Empfehlungen & Erfahrungen fragen
  • der Arzt sollte sich Zeit nehmen für die Untersuchungen
  • der Arzt sollte auf Ihre Fragen eingehen
  • der Arzt sollte seine Patienten kennen (Vorerkrankungen)
  • Mögliche Diagnosen stellen und ggfs. mit Kollegen Rücksprache halten
  • Auf das Baugefühl achten (Gefühl – „gut aufgehoben zu sein“)

Checkliste nach der Geburt

  • Kind innerhalb der ersten 7 Tage anmelden beim Standesamt / Antrag erfolgt ggfs. durch das Krankenhaus, mit Zustimmung der Eltern
  • Geburtsurkunde beim Standesamt anfordern
  • die Krankenhasse über die Geburt informieren (Familienversicherung)
  • Kindergeld beantragen (Geburtsurkunde erforderlich)
  • Elterngeld beantragen (Geburtsurkunde erforderlich)
  • bei einer Frühgeburt: Arbeitgeber informieren
  • Termin beim Kinderarzt vereinbaren, für U2 / U3 Untersuchung
  • Vaterschaftsanerkennung, bei unverheirateten Paaren (beim Jugendamt)
  • Sorgerechtserklärung, bei unverheirateten Paaren (beim Jugendamt)
  • bei Alleinerziehenden: Kindesunterhalt/ Unterhaltsvorschuss beantragen

Geburtsurkunde

  • Kostet Geld, pro Ausfertigung (mind. 3 empfohlen)
  • wird vom Standesamt ausgehändigt
  • Geburtsbescheinigung der Klinik erforderlich
  • Personalausweiskopie der Eltern muss vorliegen
  • Geburtsurkunden der Eltern und Geschwistern
  • falls geschieden: Eheurkunde und Scheidungsurteil
  • Vaterschaftsanerkennung
  • Zustimmung der Mutter
  • Sorgerechtserklärung

Frühzeitige KITA Planung

Für die Unterbringung in einer Kindertagesstätte, empfiehlt sich, sich bei der jeweiligen Gemeinde / Stadt zu informieren, am besten schon in der Schwangerschaft.

  • Bei einigen Gemeinden/ Städten empfiehlt sich, das Kind direkt nach der Geburt anzumelden, um einen Platz ab 2 Jahren (und auch früher o. später) zu erhalten.
  • bei einigen Kindertageseinrichtungen muss man sich direkt anmelden, für einen Kitaplatz
  • auch bei Tagesmütter- / Vereinen muss man sich frühzeitig um einen Platz kümmern
  • Empfehlungen von Freunden / Bekannten / Verwandten einholen
  • Entscheidungen über Arbeitsstunden, Betreuungszeiten und Notfallkontakte treffen
  • Konzepte und Website der Einrichtungen vergleichen
  • Nachweise für den Kita-Beginn erforderlich (Impfpass, Einschätzung des Kinderarztes, ggfs. Kita-Zuschuss)
  • Kita-Zuschuss beim Arbeitgeber beantragen (freiwillige Leistung des Arbeitgebers, Steuerfrei, bis zur max. Höhe des Monatsbeitrags der Kitagebühren)

Schreibe einen Kommentar